Die effizientere Gehaltserhöhung

Der Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge: Die Förderung durch den Fiskus sorgt dafür, dass aus minimalem Prämieneinsatz herzeigbare Vorsorgewerte resultieren.
Die effizientere Gehaltserhöhung
 
Prämieneinzahlungen bis zu 300 Euro pro Jahr und
Mitarbeiter/-in, befreit von Lohnsteuer und Sozialversicherung (beim Verwendungsmodell „Gehaltserhöhung“). Das Ergebnis ist eine Kapitalauszahlung für den/die Arbeitnehmer/-in bei Pensionsantritt oder eine lebenslange Zusatzrente: Das ist der Kern der Zukunftsvorsorge gemäß § 3 Abs. 1 Z 15a des Einkommensteuergesetzes. Sie hat den Charakter einer freiwilligen Sozialleistung des Unternehmens.

  • Flexible Prämienaufbringung: Die Prämien können vom Betrieb aufgebracht werden, von den Mitarbeiter/-innen (in der Form einer Gehaltsumwandlung) – oder von beiden Seiten.
  • Fiskal begünstigt: Vom ersten Tag an sind die Prämien befreit von Einkommensteuer und Sozialversicherung.
  • Steuerfreie Auszahlung: Die Auszahlung des Kapitals erfolgt bei der Zukunftsvorsorge steuerfrei!

Eben Gally & Schebesta!

Flexible Prämienaufbringung
steuerfreie Auszahlung